06. Oktober 2019

Der neue Basler Kommentar UVG ist erschienen

Als Mitautor hat Rechtsanwalt Max B. Berger den Integritätsschaden kommentiert.

Der Integritätsschaden ist eine Entschädigungsform der Unfallversicherung, welche dauerhafte körperliche und seelische Schädigungen mit einer einmaligen Zahlung zusätzlich zu den anderen Leistungen (Heilungskosten, Rente, etc.) abdeckt. Die Integritätsentschädigung ist mit der Genugtuung verwandt.