26. Juni 2018

Bundesgerichtspraxis bei Teilzeitarbeit: Pensionskassenrente Fraglich

In zwei neuen Urteilen fixiert das Bundesgericht seine Praxis zu Teilzeittätigkeit betreffend Pensionskasse:Urteile 9C_133/2017 und 9C_426/2017, beide vom 7. März 2018.

In Urteil 9C_133/2017 bestätigt das Bundesgericht, dass in der beruflichen Vorsorge der Umfang der Versicherungsdeckung bei Invalidität nach dem Beschäftigungsgrad bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wesentlich ist. Hatte die versicherte Person nur ein Teilzeitpensum, besteht kein Anspruch auf Leistungen, solange sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen im bisherigen Umfang weiterarbeitet (oder es könnte).

Bei Teilzeitarbeit gilt gemäss Bundesgericht weiterhin, dass nicht auf eine hypothetische Vollzeiterwerbstätigkeit umgerechnet wird.