13. Dezember 2022

Max Bergers jüngste Kommentierung eines Urteils zur Eisenbahnhaftung.

Es geht insbesondere um die Frage, wie das neue zum alten Gesetz steht (Anwendbarkeit frührer Präjudizien) und wie mit selbstverschuldeten Handlungen umzugehen ist.
Das Bundesgericht ist deutlich: Wer sich dumm und gedankenlos benimmt, kann nicht mit der Begründung kommen, das sei heute halt so üblich und daher müsse der Bahnbetreiber damit rechnen.

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